Informationen, Zahlen, Daten und Fakten zum Projekt
Die Glindemann Gruppe plant auf ihrem Kiesabbaugebiet an der B76, Gemeinde und Gemarkung Kosel, Flur 3, Flurstücke 98 (ehemals 35/2), 34/1, 30/5, 29/4 und Gemeinde und Gemarkung Gammelby, Flur 1, Flurstück 33/8, die Errichtung einer Deponie der Deponieklasse (DK) I nach § 2 Ziffer 7 in Verbindung mit Anhang 3 der Deponieverordnung (DepV) mit einer Gesamtfläche von circa 10 Hektar und einer angrenzenden Zufahrtsfläche von circa 2.000 m².
Das voraussichtliche Fassungsvermögen der Deponie beträgt ca. 1,90 Mio. m³. Ausgehend von einem Ansatz zu beseitigender Abfälle von 55.000 to/a bis 80.000 to/a beträgt die Laufzeit ca. 30 Jahre.
Lageplan der Deponie
© Die Planunterlagen dürfen ohne Zustimmung des Verfassers nicht
veröffentlicht, vervielfältigt, geändert oder für einen andern als den
vereinbarten Zweck benutzt werden.
Deponien sind Bestandteil einer funktionierenden Abfallwirtschaft. Die geplante Deponie würde zur Entsorgungssicherheit beitragen. Dass Handlungsbedarf besteht, bestätigt die Anfang Juni 2024 erschienene Deponiebedarfsstudie. Deren Kernbotschaft ist: Ein Zubau weiterer Kapazitäten ist erforderlich, auch wenn künftig noch mehr Abfälle verwertet werden. In der Studie heißt es: „Vor dem Hintergrund der Anzahl und des Umfangs der geplanten Großbauvorhaben in Schleswig-Holstein und Hamburg wird angenommen, dass auch im Prognosezeitraum (bis 2034) mehr Bauabfallmengen als im Durchschnitt des Betrachtungszeitraums in Schleswig-Holstein anfallen werden.“
Quelle:
Deponiebedarfstudie: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/abfallwirtschaft/Downloads/Deponiebedarfsstudie.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Im Rahmen eines vom Land Schleswig-Holstein durchgeführten Raumordnungsverfahren wurde der Standort zwischen Kosel und Gammelby als geeignet bewertet.
Nein. Das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU) stuft die geplante Deponie als mittelgroß ein.
In die Deponie sollen vor allem nicht recyclebarer Bauschutt und Böden eingelagert werden, das heißt zum Beispiel Ziegel, Steine und Gips, Betonschlämme und Gleisschotter, Strahlsande und Sandfang.
Aufgrund der Abfallarten sind beim Betrieb der Deponie Gerüche nicht zu erwarten. Die beauftragte Staubimmissionsprognose hat ergeben, dass aus lufthygienischer Sicht der geplante Betrieb mit dem Schutz der angrenzenden Nutzungen (Schutzgüter gemäß UVPG; u.A. Mensch und Tier) verträglich ist.
Was mögliche Lärmimmissionen betrifft, so haben Gutachten ergeben, dass an allen Immissionsorten der vier vorgesehenen Bauabschnitte der Deponie die jeweils geltenden Immissionsrichtwerte der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) tagsüber durch die Zusatzbelastung eingehalten werden. Nachts würde ohnehin kein Betrieb der Deponie erfolgen. Damit liegen die Zunahmen im Bereich der Wahrnehmbarkeitsschwelle von 1 dB(A) und darunter.
Es sind keine Deponierungen von sogenanntem AKW-Rückbauschutt oder freigemessene Rückbauteile aus Schleswig-Holstein oder anderswo in unseren Deponien geplant oder vorgesehen.
Es wird keine spürbare Zunahme des LKW-Verkehrs durch Zulieferung geben. Die Deponie würde auf der Fläche des derzeit noch im Betrieb befindlichen Kieswerks errichtet werden, das heißt, das Kieswerk wird geschlossen. Die Verkehre zum Abtransport des Kieses finden dann nicht mehr statt. Und da auch eine Deponie bestimmte Kapazitäten für Verkehre hat, würde es keine Zunahme des LKW-Verkehrs durch Zulieferung geben. Das bisherige Verkehrsaufkommen für den Betrieb des Kieswerks würde in etwa dem Verkehrsaufkommen des Betriebs der Deponie entsprechen.
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Fachgutachten und Umweltverträglichkeitsprüfungen werden allesamt von unabhängigen und auf den jeweiligen Teilbereich spezialisierten Fachbüros durchgeführt.
Für den Schutz des Grundwassers sind strenge Auflagen zu erfüllen: Eine Deponie muss nach dem heutigen Stand der Technik mit mehreren Schichten – eine mindestens 50 Zentimeter starke technische Barriere (z. B. Ton oder Mergel), einer Dichtungs- sowie einer Entwässerungsschicht – abgedichtet werden und darf für das Grundwasser keine Gefahr darstellen. Das Einhalten aller gesetzlichen Vorgaben wird bei jeder genehmigten Deponie sowohl während des Baus, als auch während des Betriebs, sowie bei der Stilllegung durch die zuständige überwachende Behörde – das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU) – überwacht. Für das Grundwasserüberwachungssystem werden Grundwassermesspegel installiert, die zur Überwachung der Deponie herangezogen werden.
Den Bau einer Deponie kann man sich wie den Bau eines Hauses vorstellen: nicht nur das Haus selber ist geplant und geprüft und somit stabil, sondern auch der tragfähige Baugrund ist eine Grundvoraussetzung, um zukünftige Schäden und Risse durch Lasten zu verhindern.
Nein. Das anfallende Sickerwasser der Deponie wird in einem Sickerwasserspeicherbecken gesammelt werden. Dieses Sickerwasserspeicherbecken ist doppelt gedichtet und besitzt keinen freien Ablauf. Das Sickerwasser wird beprobt und einer sach- und fachgerechten Entsorgung zugeführt (z.B. Kläranlage).
Für den bestehenden Kiesabbau besteht die Verpflichtung, nach Beendigung, die Flächen zu renaturieren. Der Ausgleich der Eingriffe durch den Kiesabbau erfolgt trotzdem. Anschließend steht der Ausgleich der Deponie an. Es fällt somit nichts weg.
Sogar die Deponie selbst wird, sobald sie verfüllt ist, mit schadstofffreiem Bodenmaterial abgedeckt und im Sinne des Naturschutzes entwickelt werden.
Für die Renaturierung bzw. Rekultivierung von Abbaustätten gelten strenge gesetzliche Auflagen und deren Maßnahmen werden bereits im Rahmen des Planfeststellungsverfahren von den betroffenen Beteiligten erarbeitet. Es können beispielsweise Biotope für seltenen Tier- und Pflanzenarten geschaffen werden, landwirtschaftliche Nutzflächen oder auch ein Naherholungsgebiet entstehen.
Deponie-Aufbau im Querschnitt
© Eigene Darstellung, schematischer Aufbau gem. DepV.