LAGA M23
Mit der LAGA M23 gibt es neue gesetzliche Anforderungen für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen – insbesondere bei älteren Gebäuden. Ab sofort gilt: Bei Bausubstanz aus der Zeit vor dem 31.10.1993 muss grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein Asbestverdacht besteht.
Ziel dieser Regelung? Mensch und Umwelt vor gefährlichen Asbestfasern schützen. Eine Verwertung oder ein Recycling ist daher künftig nur noch mit einem Asbestfreiheitsnachweis möglich. Wir von Glindemann wissen: Das kann im Baustellenalltag für Unsicherheit sorgen – gerade bei kleineren Rückbauprojekten.
Für Kleinmengen (<10 m³), also typische Mengen bei kleineren Baustellen, nehmen wir Materialien wie Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik auch weiterhin ohne Asbestfreiheitsnachweis an. Aber keine Sorge – das Material wird nicht einfach deponiert! Wir prüfen es gezielt auf Asbestfreiheit. Denn: Wir wollen so viel verwerten wie möglich und Abfälle nur deponieren, wenn wirklich nötig.
Bei größeren Mengen (>10 m³) ist unser Vorgehen etwas anders. Hier fordert die LAGA M23 einen Asbestfreiheitsnachweis. Aber keine Panik – dieser kann durch eine:n Sachverständige:r, einen Nachweis des Baualters, eine Analyse des Materials oder durch eine Einreichung von unverdächtigen Monochargen erbracht werden. Weitere Informationen und Details zu den neuen Bestimmungen gibt es in diesem PDF.
Doch noch unsicher? Bei Fragen zum Ablauf helfen wir gerne weiter: Telefonisch unter 04322 75775 oder per Mail an vertrieb@glindemanngruppe.de.